Zum Wandel der Rechtsinstitute „Elterliche Sorge“ und „Tėvų valdžia“ des Deutschen und Litauischen Familienrechts
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Rasa Darbutaitė
Published 2007-01-01
https://doi.org/10.15388/Klbt.2007.7558
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Darbutaitė, R. (2007) “Zum Wandel der Rechtsinstitute „Elterliche Sorge“ und „Tėvų valdžia“ des Deutschen und Litauischen Familienrechts”, Kalbotyra, 57, pp. 56–61. doi:10.15388/Klbt.2007.7558.

Abstract

Das Ziel des vorliegenden Beitrages ist, den historisch bedingten Wandel des Familienrechts am Beispiel des deutschen Rechtsinstituts elterliche Sorge und des litauischen tëvø valdþia vorzustellen und auf die Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der entsprechenden Ausdrücke hinzuweisen sowie entsprechende Lösungen vorzuschlagen.

Die Rechtsvergleichung sowie die Feststellung und Lösung diesbezüglicher Übersetzungsproblematik sind im Kontext der zunehmenden Globalisierung immer wichtiger, wobei Veränderungen im Rechtssystem eines Staates entsprechende Impulse für den Wandel der Rechtsinhalte eines anderen Staates geben können. Außerdem lassen sich am Wandel der Rechtsinstitute Entwicklungstendenzen des jeweiligen Rechtssystems sehr gut nachvollziehen, deren Kenntnis für die Arbeit des Rechtsübersetzers unentbehrlich ist.

Ende des letzten Jahrhunderts sind zahlreiche Forschungsarbeiten von vielen Autoren (Peter Sandrini, Gerard-René de Groot, Susan Sarsevic, Radegundis Stolze u.a.) im Bereich der juristischen Terminologie und Übersetzung erschienen. Es gibt jedoch in Litauen kaum rechtsvergleichende Untersuchungen unter Berücksichtigung der Fachausdrücke, die bestimmte Rechtsinhalte im deutschen und im litauischen Rechtssystem benennen. Da die Rechtsübersetzung viele (sprachliche, terminologische, rechtsvergleichende etc.) Problembereiche umfasst, deren ausführliche Analyse in einem kurzen Beitrag aus Platzgründen nicht möglich ist, wird im Folgenden auf den Vergleich sprachlicher Formen verzichtet und eher auf den Wandel der Bezeichnungen der erwähnten Rechtsinstitute sowie auf die inhaltlichen Aspekte und die Unterschiede zwischen den Ausdrucksformen im deutschen und im litauischen Familienrecht eingegangen.

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