FREIHEIT DER WIRTSCHAFTLICHEN BETÄTIGUNG UND KRISE: EINSCHÄTZUNG DER AKTIVITÄTEN DER STAATSGEWALT LITAUENS
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Giedrė Lastauskienė
Published 2015-04-13
https://doi.org/10.15388/Teise.2015.94.7352
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Lastauskienė, G. (2015) “FREIHEIT DER WIRTSCHAFTLICHEN BETÄTIGUNG UND KRISE: EINSCHÄTZUNG DER AKTIVITÄTEN DER STAATSGEWALT LITAUENS”, Teisė, 94, pp. 110–131. doi:10.15388/Teise.2015.94.7352.

Abstract

Die vor kurzem die Welt betroffene wirtschaftliche und finanzielle Krise hat neue Herausforderungen geschaffen. Die große Mehrheit der Staaten sind in die Lage gekommen, die ausschließlich eine komplizierte, manchmal sogar katastrophische soziale und wirtschaftliche Situation der Staaten bedeutete. Deswegen sind die Fragen über die Rolle des Staates und Aufgaben in der Regulierung der Wirtschaft, sowie die Legitimation der staatlichen Aktivitäten bei aktiver Regulierung der Wirtschaft zum Kern der Diskussionen geworden.
Das Ende des 19. Jh. verfolgten Ereignisse, die die liberale Doktrin sogar nicht vorsehen konnte. Es ist klar geworden, dass sich die Wirtschaft entwickeln und wachsen nicht kann, dass sie ständig durch wirtschaftliche Krisen erschüttert wird. Außerdem sind schon Kartellvereinbarungen zum Vorschein gekommen, die den Wettbewerb ausschließen, ohne dessen der Markt einfach seine Funktionen ausüben nicht konnte. Das Ergebnis dieser Prozesse sind liberale Doktrine, die den Dualismus zwischen dem Staat und der Wirtschaft postulieren, die Revision, die durch Intervenzpolitik ersetzt wurde. Der gesamte historische Hintergrund kann planmäßige wirtschaftliche Staatsordnung nicht einschließen, deren Anzeichen in verschiedenen wirtschaftlichen Staatsordnungen zu finden sind, aber ist in ihrem Sinne die planmäßige Staatsordnung typisch für sozialistische Staate mit Verzicht auf den Gedanken, dass der Markt eine richtige Maßnahme für den richtigen wirtschaftlichen Austausch ist.
Der Staat anerkannt das private Eigentum als Grundlage der Wirtschaft und den Markt als einzigen Mechanismus der Wirtschaftsregulierung, aber der Staat verpflichtet sich, gleichzeitig die gesetzlichen Garantien für die richtige Einteilung der Sachwerte zu schaffen. Man strebt den freien Markt und soziale Mission des Staates abzustimmen (die in ihrem Sinne eine Pflegemission ist). Der freie Mark garantiert die Wirtschaftsentwicklung, der Staat muss die Voraussetzungen für das menschenwürdiges Leben für jeden Menschen, der sich verantwortungsvoll verhält, sichern. Die gesellschaftliche Marktwirtschaft drückt die Abstimmung der traditionellen Marktwerte – des Eigentumsrechtes und der Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung – mit sonstigen Werten, wie gesellschaftliche Solidarität, gesellschaftlicher Dialog und Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen Partnern, Respektierung der Umweltschutz usw. aus. Der Staat wird aber gefördert, sich an die schon in der Ordoliberalismus-Bewegung formulierten Formel „Grundsatz-Ausnahme“ zu halten, indem der Grundsatz als wirtschaftliche Freiheit und Sicherung des Eigentumsrechtes und die Ausnahme als Intervention des Staates in die Wirtschaft verstanden werden, wenn die Notwendigkeit einer solchen Intervention durch öffentliches Interesse beeinflusst wird.
Bei der Bewertung des Einflusses der Krise auf die in Litauen laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung kann man bestimmte Einsichten nehmen: ungeachtet der Tatsache, dass die Staatsgewalt Litauens im Prinzip den richtigen Weg eingeschlagen hat, besteht die Grundlage für die Behauptung, dass die Aktivitäten der Staatsgewalt Litauens in einzelnen Fällen unsachgemäß waren und in Einklang mit dem Grundsatz der verantwortungsvollen (guten) Regierung nicht stand: die Staatsgewalt war nicht imstande, Anzeichen der wirtschaftlichen Krise festzustellen, obwohl aus der retrospektivischen Sicht objektiv das möglich war; litauische staatliche Anstalten und Politiker haben bei der Lösung der für das Geschäft und für die Wirtschaftstätigkeit wichtigen Fragen mit der Gesellschaft und Interessengruppen nicht kommuniziert; im Zeitraum der Krise hat sich die Konfrontation zwischen den öffentlichen und privaten Sektoren nicht vermindert, möglichst hat sich sie nocht vergrößert und die Staatsgewalt hat keine Maßnahmen eingegriffen, um diese Konfrontation zu bewältigen; im Zeitraum der Krise hat die Staatsgewalt Litauens bei der Planung der strategischen Tätigkeiten keine planmäßige Denkweise und Fähigkeit, die angefangene Wirtschaftspolitik zu verfolgen, zum Ausdruck gebracht. Die aufgeführten Einschätzungen lassen behaupten, dass die Aktivitäten der Staatsgewalt bei der Reaktion auf die finanzielle und wirtschaftliche Krise in einzelnen Fällen dem Grunsatz der guten Regierens nicht entsprachen und dies ist als Hindernis für die konsequente und harmonische Entwicklung der Gesellschaft zu gelten.

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