Im Artikel wird die wirtshaftliche Krise als das Rechtsargument analysiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Gewalt im Zeitraum der wirtschaftlichen Krise häufig auf unsachgemäße und den Anforderungen des verantwortungsvollen Verwaltungsgrundsatzes wiedersprechende Weise handelte. Im Artikel wird bewertet, wie das Argument der wirtschaftlichen Krise vom Verfassungsgericht Litauens, vom Obersten Gericht Litauens und vom Obersten Verwaltungsgericht Litauens angewandt wurde. Man strebt feszustellen, welches Gewicht die Gerichte auf das Vorhandensein der Krise bei der Behandlung der Rechtsstreitigkeiten gelegt haben.