Das Zweite Gebot begegnet in altpreußischen, altlettischen und altlitauischen religiösen Texten, insbesondere in den Katechismen des 16. und 17. Jahrhunderts, in auffallend divergierenden Formulierungen. Die in den drei baltischen Traditionen angewandten Übersetzungsstrategien weisen auf unterschiedliche Auffassungen des Verbs hin, das das göttliche Verbot zum Ausdruck bringt. Dabei reicht das Bedeutungsspektrum von ‚erwähnen, aussprechen‘ über ‚führen, tragen‘, ‚nehmen‘ und ‚(miss)brauchen‘ bis hin zu ‚(an)ziehen‘. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, diese bemerkenswerte Varianz durch die Rückführung der jeweiligen Belege auf ihre unmittelbaren wie auch sekundären Quellen zu erklären.

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