Der semantische Vergleich der Vergangenheitstempora des Gegenwartsdeutschen mit dem Mittelhochdeutschen
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Aleksej Burov
Published 2008-01-01
https://doi.org/10.15388/Klbt.2008.7577
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Burov, A. (2008) “Der semantische Vergleich der Vergangenheitstempora des Gegenwartsdeutschen mit dem Mittelhochdeutschen”, Kalbotyra, 58, pp. 7–16. doi:10.15388/Klbt.2008.7577.

Abstract

Bis heute sind sich die Sprachwissenschaftler nicht einig, wie viele Tempora es im Deutschen gibt. Das klassische Tempussystem der deutschen Sprache, das von der Dudengrammatik (1998) und Helbig/Buscha (2005) vertreten ist, geht von 6 Tempora aus: Präsens, Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt, Futur I und Futur II. Es gibt aber eine Reihe von Grammatiken, die von einem Tempus (Mugler, 1988), acht (Weinrich, 1985), neun (Reichenbach, 1947) und sogar zehn (Thieroff, 1992) Tempora sprechen. Das Tempussystem von Vater (2005) und Eroms (1998) kennt die klassische Tempuszahl sechs, aber ohne Futur I und Futur II werden dafür das Perfekt II und Plusquamperfekt II ins System einbezogen. Das Ziel des vorliegenden Beitrages besteht in der diachronischen Auseinandersetzung mit den Vergangenheitstempora des Deutschen und zwar des Gegenwartsdeutschen mit dem Mittelhochdeutschen. Auf diesem Wege soll geklärt werden, welchen Veränderungen im Gebrauch die deutschen Tempora der Vergangenheit unterlagen. Bei der graphischen Darstellung der Tempora stütze ich mich auf die Tempusformel von Reichenbach (1947). Die Grammatiken des Deutschen1 kennen seit dem 19.Jh. folgende Vergangenheitstempora: Präteritum, Perfekt, Plusquamperfekt, Perfekt II und Plusquamperfekt II. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass manche Formen keinem der Vergangenheitstempora zugerechnet werden können. So spricht Bauer (1830, 53) vom Futurum der Vergangenheit – „ich wolle schreiben (damals)“ – ohne irgendeine Bezeichnung diesem Tempus zu verleihen. Aus diesem Grund wird es nicht berücksichtigt. In diesem Artikel werden auch kein Perfekt II und Plusquamperfekt II behandelt. Dafür spricht die Tatsache, dass beide Zeitformen ausschließlich in oberdeutschen Dialekten auftreten (d.h. der Gebrauch trägt einen gewissen dialektalen Charakter) sowie der allgemeine Zweifel an ihrer Temporalität (vgl. Thieroff 1992, 208).
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